WP: Verpflichtung der Offenlegung von Vorstandsgehältern bei öffentlichen Trägerschaften
Die Piratenpartei Fürth spricht sich dafür aus eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Bezügen von Vorstands- und Geschäftsführern in alle Verträge mit öffentlicher Trägerschaft aufzunehmen. Kandidaten, die einer Veröffentlichung nicht zustimmen sollen nicht in Betracht kommen.
Begründung:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sich vor kurzem dafür ausgesprochen, dass Träger kommunaler Unternehmen "darauf hinwirken" sollen, das Geschäftsführer und Vorstände einer Veröffentlichung Ihrer Bezüge zuzustimmen. Dies darf auch Bedingung für einen Vertragsabschluss werden. Im Moment können Vorstände der Veröffentlichung mit Bezug auf Ihre Persönlichkeitsrechte wiedersprechen. (aktuelles Beispiel)
ImmerNurWollen
Gibt es eine Quelle zu dem "darauf hin wirken"? In dem aktuellen Beispiel hat der Bayerische VGH gegen die Veröffentlichung eines Geschäftsführere einer GmbH mit öffentlicher Beteiligung entschieden. Hier müssten eventuell die rechtlichen Grundlagen geändert werden. -> Landes-/Bundesthema Oder aber wir würden für Fürth darauf hin arbeiten, dass die Veröffentlichung der Gehälter als Pflicht in die Arbeitsverträge bei Unternhemen mit öffentlicher Beteiligung kommt. Man müsste dann beachten, ob jedes Gehalt veröffentlicht werden soll oder nur Gehälter von ausertariflich entlohneten Beschäftigten. Wenn es mich nicht ganz täuscht, spielt da auch die Sache mit Public-Private-Partnerships mit rein: https://de.wikipedia.org/wiki/Public_Private_Partnership