Beschluss: (GO) Geschäftsordnung des Vorstands des KV Fürth
Originalversion
1 | §1 Vorstandssitzungen |
2 | --------------------- |
3 | |
4 | # Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens alle drei |
5 | Monat persönlich statt. |
6 | |
7 | # Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den |
8 | anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt. |
9 | |
10 | # Dem Sitzungsleiter obligt die Moderation, er hat auf einen |
11 | angemessenen Umgangston zu achten. |
12 | |
13 | # Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand |
14 | mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail |
15 | einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige |
16 | Tagesordnung sowie Ort und Zeitpunkt des Treffens. |
17 | |
18 | # Bei zeitkritischen Themen oder Abwesenheit eines |
19 | benötigten Vorstandsmitgliedes kann kurzfristig eine |
20 | virtuelle Versammlung einberufen werden. |
21 | |
22 | # Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens |
23 | die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein |
24 | abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich |
25 | enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor per e-Mail |
26 | bekundet hat. |
27 | |
28 | # Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. |
29 | Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht |
30 | erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die |
31 | Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung. |
32 | Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden |
33 | Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht |
34 | öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. |
35 | |
36 | # Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. |
37 | |
38 | # Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und |
39 | Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Argumentationen und |
40 | Diskussionen sollen auch im nachhinein aus dem Protokoll |
41 | ersichtlich sein. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im |
42 | öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der |
43 | Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu |
44 | veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu |
45 | informieren. |
46 | |
47 | # Die Tagesordnung muss ins Protokoll aufgenommen werden. |
48 | |
49 | # Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren. |
50 | |
51 | §2 Aufgabenverteilung |
52 | --------------------- |
53 | Die Tätigschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind: |
54 | |
55 | **Vorsitzender** |
56 | * Vertretung der Partei nach außen (und innen) |
57 | * Öffentlichkeitsarbeit |
58 | * Wahlvorbereitungen |
59 | |
60 | **Stellvertretender Vorsitzender** |
61 | * Vertretung der Partei nach (außen und) innen |
62 | * Mitgliederverwaltung |
63 | * Mitgliederbetrueung |
64 | * Öffentlichkeitsarbeit |
65 | |
66 | **Schatzmeister** |
67 | * Finanzplanung, Controlling |
68 | * Behördliche Kontakte und Genehmigungen |
69 | * Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und |
70 | Träger |
71 | * Zuschüsse |
72 | * Spendenwesen |
73 | |
74 | **Beisitzer** |
75 | * Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder |
76 | |
77 | §3 Anträge an den Vorstand |
78 | --------------------------- |
79 | |
80 | # Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als |
81 | Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit |
82 | keinem Vorstandsmitglied darüber gesprochen hat. |
83 | |
84 | # Anträge an den Kreisvorstand von |
85 | * den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter |
86 | Gliederungen |
87 | * den Piraten des Kreisverbandes |
88 | müssen zeitnahm behandelt werden. |
89 | |
90 | # Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und |
91 | einen Betreff, einen vollständigen und endgültigen |
92 | Antragstext, sowie eine Begründung. Der Antragssteller muss |
93 | dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie Kontaktdaten angeben, |
94 | durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann. |
95 | |
96 | # Der Antrag ist schriftlich oder via Mail an |
97 | vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen. Eine zusätzliche |
98 | Veröffentlichung im Wiki oder Adhocracy ist erwünscht. |
99 | |
100 | # Anträge gelten als eingereicht, wenn der Eingang von einem |
101 | Vorstandsmitglied schriftlich bestätigt wurde. |
102 | |
103 | # Gültige Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen |
104 | sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen |
105 | Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 7 Tage vor |
106 | dieser eingegangen sind. In begründeten Außnahmefällen sind |
107 | auch kürzere Fristen möglich. |
108 | |
109 | §4 Beschlussfassung |
110 | ------------------- |
111 | |
112 | # Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit |
113 | gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie |
114 | Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute |
115 | Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die |
116 | Minderheit eine Vertagung erzwingen. |
117 | |
118 | # Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines |
119 | Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je |
120 | nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich |
121 | vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen |
122 | gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von |
123 | Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder |
124 | gemeinsam. |
125 | |
126 | # Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung |
127 | getroffen werden: |
128 | * Ausgaben die 20 € überschreiten |
129 | * Einberufung eines Kreisparteitages |
130 | * Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom |
131 | Antragsteller explizit verlangt wurde |
132 | |
133 | # Ausgaben zur Erfüllung der Vorstandstätigkeit können bis |
134 | 20 € in Abstimmung mit dem Schatzmeister allein getroffen |
135 | werden. |
136 | |
137 | §5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts |
138 | ----------------------------------------- |
139 | |
140 | # Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine |
141 | Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen |
142 | Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erstellen. |
143 | Es ist wünschenswert den Tätigkeitsbericht schon wärend der |
144 | Amtszeit nach und nach zu ergänzen. |
145 | |
146 | # Der Tätigkeitsbericht muss eine Woche vor dem Ende der |
147 | Amtszeit im Internet veröffentlicht werden. |
148 | |
149 | §6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen |
150 | ------------------------------------------- |
151 | |
152 | Diese Geschäftsordnung wurde am 22.05.2012 in dieser Form in |
153 | Kraft gesetzt. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | §1 Vorstandssitzungen |
2 | --------------------- |
3 | |
4 | # Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens alle drei |
5 | Monat persönlich statt. |
6 | |
7 | # Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den |
8 | anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt. |
9 | |
10 | # Dem Sitzungsleiter obligt die Moderation, er hat auf einen |
11 | angemessenen Umgangston zu achten. |
12 | |
13 | # Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand |
14 | mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail |
15 | einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige |
16 | Tagesordnung sowie Ort und Zeitpunkt des Treffens. |
17 | |
18 | # Bei zeitkritischen Themen oder Abwesenheit eines |
19 | benötigten Vorstandsmitgliedes kann kurzfristig eine |
20 | virtuelle Versammlung einberufen werden. |
21 | |
22 | # Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens |
23 | die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein |
24 | abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich |
25 | enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor per e-Mail |
26 | bekundet hat. |
27 | |
28 | # Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. |
29 | Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht |
30 | erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die |
31 | Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung. |
32 | Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden |
33 | Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht |
34 | öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. |
35 | |
36 | # Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. |
37 | |
38 | # Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und |
39 | Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Argumentationen und |
40 | Diskussionen sollen auch im nachhinein aus dem Protokoll |
41 | ersichtlich sein. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im |
42 | öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der |
43 | Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu |
44 | veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu |
45 | informieren. |
46 | |
47 | # Die Tagesordnung muss ins Protokoll aufgenommen werden. |
48 | |
49 | # Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren. |
50 | |
51 | §2 Aufgabenverteilung |
52 | --------------------- |
53 | Die Tätigschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind: |
54 | |
55 | **Vorsitzender** |
56 | * Vertretung der Partei nach außen (und innen) |
57 | * Öffentlichkeitsarbeit |
58 | * Wahlvorbereitungen |
59 | |
60 | **Stellvertretender Vorsitzender** |
61 | * Vertretung der Partei nach (außen und) innen |
62 | * Mitgliederverwaltung |
63 | * Mitgliederbetrueung |
64 | * Öffentlichkeitsarbeit |
65 | |
66 | **Schatzmeister** |
67 | * Finanzplanung, Controlling |
68 | * Behördliche Kontakte und Genehmigungen |
69 | * Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und |
70 | Träger |
71 | * Zuschüsse |
72 | * Spendenwesen |
73 | |
74 | **Beisitzer** |
75 | * Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder |
76 | |
77 | §3 Anträge an den Vorstand |
78 | --------------------------- |
79 | |
80 | # Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als |
81 | Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit |
82 | keinem Vorstandsmitglied darüber gesprochen hat. |
83 | |
84 | # Anträge an den Kreisvorstand von |
85 | * den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter |
86 | Gliederungen |
87 | * den Piraten des Kreisverbandes |
88 | müssen zeitnahm behandelt werden. |
89 | |
90 | # Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und |
91 | einen Betreff, einen vollständigen und endgültigen |
92 | Antragstext, sowie eine Begründung. Der Antragssteller muss |
93 | dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie Kontaktdaten angeben, |
94 | durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann. |
95 | |
96 | # Der Antrag ist schriftlich oder via Mail an |
97 | vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen. Eine zusätzliche |
98 | Veröffentlichung im Wiki oder Adhocracy ist erwünscht. |
99 | |
100 | # Anträge gelten als eingereicht, wenn der Eingang von einem |
101 | Vorstandsmitglied schriftlich bestätigt wurde. |
102 | |
103 | # Gültige Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen |
104 | sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen |
105 | Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 7 Tage vor |
106 | dieser eingegangen sind. In begründeten Außnahmefällen sind |
107 | auch kürzere Fristen möglich. |
108 | |
109 | §4 Beschlussfassung |
110 | ------------------- |
111 | |
112 | # Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit |
113 | gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie |
114 | Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute |
115 | Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die |
116 | Minderheit eine Vertagung erzwingen. |
117 | |
118 | # Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines |
119 | Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je |
120 | nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich |
121 | vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen |
122 | gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von |
123 | Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder |
124 | gemeinsam. |
125 | |
126 | # Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung |
127 | getroffen werden: |
128 | * Ausgaben die 20 € überschreiten |
129 | * Einberufung eines Kreisparteitages |
130 | * Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom |
131 | Antragsteller explizit verlangt wurde |
132 | |
133 | # Ausgaben zur Erfüllung der Vorstandstätigkeit können bis |
134 | 20 € in Abstimmung mit dem Schatzmeister allein getroffen |
135 | werden. |
136 | |
137 | §5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts |
138 | ----------------------------------------- |
139 | |
140 | # Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine |
141 | Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen |
142 | Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erstellen. |
143 | Es ist wünschenswert den Tätigkeitsbericht schon wärend der |
144 | Amtszeit nach und nach zu ergänzen. |
145 | |
146 | # Der Tätigkeitsbericht muss eine Woche vor dem Ende der |
147 | Amtszeit im Internet veröffentlicht werden. |
148 | |
149 | §6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen |
150 | ------------------------------------------- |
151 | |
152 | Diese Geschäftsordnung wurde am 22.05.2012 in dieser Form in |
153 | Kraft gesetzt. |
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