Beschluss: (GO) Geschäftsordnung des Vorstands des KV Fürth

Originalversion

1 §1 Vorstandssitzungen
2 ---------------------
3
4 # Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens alle drei
5 Monat persönlich statt.
6
7 # Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den
8 anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
9
10 # Dem Sitzungsleiter obligt die Moderation, er hat auf einen
11 angemessenen Umgangston zu achten.
12
13 # Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand
14 mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail
15 einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige
16 Tagesordnung sowie Ort und Zeitpunkt des Treffens.
17
18 # Bei zeitkritischen Themen oder Abwesenheit eines
19 benötigten Vorstandsmitgliedes kann kurzfristig eine
20 virtuelle Versammlung einberufen werden.
21
22 # Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens
23 die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein
24 abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich
25 enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor per e-Mail
26 bekundet hat.
27
28 # Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt.
29 Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht
30 erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die
31 Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung.
32 Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden
33 Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht
34 öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
35
36 # Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.
37
38 # Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und
39 Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Argumentationen und
40 Diskussionen sollen auch im nachhinein aus dem Protokoll
41 ersichtlich sein. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im
42 öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der
43 Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu
44 veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu
45 informieren.
46
47 # Die Tagesordnung muss ins Protokoll aufgenommen werden.
48
49 # Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren.
50
51 §2 Aufgabenverteilung
52 ---------------------
53 Die Tätigschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind:
54
55 **Vorsitzender**
56 * Vertretung der Partei nach außen (und innen)
57 * Öffentlichkeitsarbeit
58 * Wahlvorbereitungen
59
60 **Stellvertretender Vorsitzender**
61 * Vertretung der Partei nach (außen und) innen
62 * Mitgliederverwaltung
63 * Mitgliederbetrueung
64 * Öffentlichkeitsarbeit
65
66 **Schatzmeister**
67 * Finanzplanung, Controlling
68 * Behördliche Kontakte und Genehmigungen
69 * Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und
70 Träger
71 * Zuschüsse
72 * Spendenwesen
73
74 **Beisitzer**
75 * Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
76
77 §3 Anträge an den Vorstand
78 ---------------------------
79
80 # Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als
81 Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit
82 keinem Vorstandsmitglied darüber gesprochen hat.
83
84 # Anträge an den Kreisvorstand von
85 * den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter
86 Gliederungen
87 * den Piraten des Kreisverbandes
88 müssen zeitnahm behandelt werden.
89
90 # Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und
91 einen Betreff, einen vollständigen und endgültigen
92 Antragstext, sowie eine Begründung. Der Antragssteller muss
93 dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie Kontaktdaten angeben,
94 durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann.
95
96 # Der Antrag ist schriftlich oder via Mail an
97 vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen. Eine zusätzliche
98 Veröffentlichung im Wiki oder Adhocracy ist erwünscht.
99
100 # Anträge gelten als eingereicht, wenn der Eingang von einem
101 Vorstandsmitglied schriftlich bestätigt wurde.
102
103 # Gültige Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen
104 sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen
105 Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 7 Tage vor
106 dieser eingegangen sind. In begründeten Außnahmefällen sind
107 auch kürzere Fristen möglich.
108
109 §4 Beschlussfassung
110 -------------------
111
112 # Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit
113 gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie
114 Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute
115 Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die
116 Minderheit eine Vertagung erzwingen.
117
118 # Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines
119 Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je
120 nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich
121 vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen
122 gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von
123 Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder
124 gemeinsam.
125
126 # Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung
127 getroffen werden:
128 * Ausgaben die 20 € überschreiten
129 * Einberufung eines Kreisparteitages
130 * Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom
131 Antragsteller explizit verlangt wurde
132
133 # Ausgaben zur Erfüllung der Vorstandstätigkeit können bis
134 20 € in Abstimmung mit dem Schatzmeister allein getroffen
135 werden.
136
137 §5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
138 -----------------------------------------
139
140 # Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine
141 Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen
142 Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erstellen.
143 Es ist wünschenswert den Tätigkeitsbericht schon wärend der
144 Amtszeit nach und nach zu ergänzen.
145
146 # Der Tätigkeitsbericht muss eine Woche vor dem Ende der
147 Amtszeit im Internet veröffentlicht werden.
148
149 §6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
150 -------------------------------------------
151
152 Diese Geschäftsordnung wurde am 22.05.2012 in dieser Form in
153 Kraft gesetzt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 §1 Vorstandssitzungen
2 ---------------------
3
4 # Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens alle drei
5 Monat persönlich statt.
6
7 # Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den
8 anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
9
10 # Dem Sitzungsleiter obligt die Moderation, er hat auf einen
11 angemessenen Umgangston zu achten.
12
13 # Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand
14 mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail
15 einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige
16 Tagesordnung sowie Ort und Zeitpunkt des Treffens.
17
18 # Bei zeitkritischen Themen oder Abwesenheit eines
19 benötigten Vorstandsmitgliedes kann kurzfristig eine
20 virtuelle Versammlung einberufen werden.
21
22 # Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens
23 die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein
24 abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich
25 enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor per e-Mail
26 bekundet hat.
27
28 # Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt.
29 Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht
30 erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die
31 Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung.
32 Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden
33 Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht
34 öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
35
36 # Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.
37
38 # Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und
39 Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Argumentationen und
40 Diskussionen sollen auch im nachhinein aus dem Protokoll
41 ersichtlich sein. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im
42 öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der
43 Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu
44 veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu
45 informieren.
46
47 # Die Tagesordnung muss ins Protokoll aufgenommen werden.
48
49 # Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren.
50
51 §2 Aufgabenverteilung
52 ---------------------
53 Die Tätigschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind:
54
55 **Vorsitzender**
56 * Vertretung der Partei nach außen (und innen)
57 * Öffentlichkeitsarbeit
58 * Wahlvorbereitungen
59
60 **Stellvertretender Vorsitzender**
61 * Vertretung der Partei nach (außen und) innen
62 * Mitgliederverwaltung
63 * Mitgliederbetrueung
64 * Öffentlichkeitsarbeit
65
66 **Schatzmeister**
67 * Finanzplanung, Controlling
68 * Behördliche Kontakte und Genehmigungen
69 * Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und
70 Träger
71 * Zuschüsse
72 * Spendenwesen
73
74 **Beisitzer**
75 * Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
76
77 §3 Anträge an den Vorstand
78 ---------------------------
79
80 # Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als
81 Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit
82 keinem Vorstandsmitglied darüber gesprochen hat.
83
84 # Anträge an den Kreisvorstand von
85 * den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter
86 Gliederungen
87 * den Piraten des Kreisverbandes
88 müssen zeitnahm behandelt werden.
89
90 # Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und
91 einen Betreff, einen vollständigen und endgültigen
92 Antragstext, sowie eine Begründung. Der Antragssteller muss
93 dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie Kontaktdaten angeben,
94 durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann.
95
96 # Der Antrag ist schriftlich oder via Mail an
97 vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen. Eine zusätzliche
98 Veröffentlichung im Wiki oder Adhocracy ist erwünscht.
99
100 # Anträge gelten als eingereicht, wenn der Eingang von einem
101 Vorstandsmitglied schriftlich bestätigt wurde.
102
103 # Gültige Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen
104 sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen
105 Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 7 Tage vor
106 dieser eingegangen sind. In begründeten Außnahmefällen sind
107 auch kürzere Fristen möglich.
108
109 §4 Beschlussfassung
110 -------------------
111
112 # Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit
113 gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie
114 Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute
115 Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die
116 Minderheit eine Vertagung erzwingen.
117
118 # Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines
119 Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je
120 nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich
121 vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen
122 gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von
123 Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder
124 gemeinsam.
125
126 # Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung
127 getroffen werden:
128 * Ausgaben die 20 € überschreiten
129 * Einberufung eines Kreisparteitages
130 * Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom
131 Antragsteller explizit verlangt wurde
132
133 # Ausgaben zur Erfüllung der Vorstandstätigkeit können bis
134 20 € in Abstimmung mit dem Schatzmeister allein getroffen
135 werden.
136
137 §5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
138 -----------------------------------------
139
140 # Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine
141 Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen
142 Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erstellen.
143 Es ist wünschenswert den Tätigkeitsbericht schon wärend der
144 Amtszeit nach und nach zu ergänzen.
145
146 # Der Tätigkeitsbericht muss eine Woche vor dem Ende der
147 Amtszeit im Internet veröffentlicht werden.
148
149 §6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
150 -------------------------------------------
151
152 Diese Geschäftsordnung wurde am 22.05.2012 in dieser Form in
153 Kraft gesetzt.

Vorschlag

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