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Regelungen zur religiösen Lärmbelästigung


Das traditionell christliche Glockenläuten am Sonntag Morgen sowie der traditionelle Aufruf zum Gebet des islamischen Muezzin stellt eine unnötige Lärmbelästigung in der Nachbarschaft der Kirchen und Moscheen dar und ist innerhalb der normalen Lärmschutzzeiten Werktags 20-7 Uhr; sowie an an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen.


Diskussionen

  • Im Sinne einer konsequenten Säkularisierung sollten aber zuerst die Sonn- und Feiertage, zumindest die religiösen, aber das sind ja fast alle, abgeschafft werden. Dann sollten für religiöse Geräuschemissionen die gleichen Richtwerte gelten, wie allgemein üblich. Voraussetzung ist, dass diese Geräuschemissionen von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht werden (einfache Mehrheit genügt). In diesem Zusammenhang erscheint mir aber die Körperverletzung (Stigmatisierung durch Beschneidung) bei Schutzbefohlenen (Kinder) durch manche Eltern eine wesentlich massivere religiöse Belästigung zu sein, vor allem weil den Kindern hier jede freie Entscheidung versagt ist und noch schlimmer als durch die Kindertaufe, das Wasser ist schnell getrocknet, die religiöse Indoktrination der Kinder auch durch körperliche Stigmatisierung manifestiert wird.

  • Rechtliche Links zum Thema:

    • http://www.juraforum.de/lexikon/glockengelaeute
    • http://www.ra-kotz.de/glockenlaeuten.htm

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