Beschluss: (WP) Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2014
Version: "Regelungen zur religiösen Lärmbelästigung"
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Vorschlag
Regelungen zur religiösen Lärmbelästigung
Das traditionell christliche Glockenläuten am Sonntag Morgen sowie der traditionelle Aufruf zum Gebet des islamischen Muezzin stellt eine unnötige Lärmbelästigung in der Nachbarschaft der Kirchen und Moscheen dar und ist innerhalb der normalen Lärmschutzzeiten Werktags 20-7 Uhr; sowie an an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen.